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Existenzgründung & Förderung

Förderung aus Hartz-4

Für viele Arbeitslose ist die Existenzgründung eine Alternative und eine Möglichkeit aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Um sich mit Arbeitslosengeld II selbständig zumachen und dazu noch, in den ersten Monaten, eine extra Grundsicherung zu erhalten, bieten die Agenturen für Arbeit das Einstiegsgeld an.

Das Einstiegsgeld kann bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Des Weiteren können Hilfebedürftige die eine selbständige Arbeit ausüben oder aufnehmen finanzielle Unterstützung für Sach- und Güterleistung erhalten, diese dürfen jedoch 5000€ nicht überschreiten. Die Bewilligung des Einstiegsgeldes in Form eines Zuschusses hängt vom jeweiligen Fallmanager ab.

Für die Förderung muss der Existenzgründer die Tragfähigkeit seiner Idee beweißen, dies geschieht in der Regel über eine Prüfung des Businessplans durch die IHK, Handwerkskammer oder Banken. Auch über die Höhe des Einstiegegeldes entscheidet der Fallmanager. In der Regel orientiert er sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfgemeinschaft. Meist werden 60% des Bedarfes nochmals als Zuschuss gewährt, dies ist aber eine Kann-Regelung, die nicht eingehalten werden muss.

Auch die Versicherungen des Existenzgründers werden bei dem Einstiegsgeld berücksichtig und auch geregelt, so muss dieser weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und bei der Krankenversicherung erfolgt eine Prüfung, ob eine gesetzliche oder private Krankversicherung bevorzugt werden sollte, diese kann von Fall zu Fall anders ausfallen. Da es sich bei dem Einstiegsgeld um einen Zuschuss handelt, muss diese nicht, wie der restliche Umsatz des Unternehmens, versteuert werden.

 

 

 

 

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