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Existenzgründung & Förderung

Möglichkeiten der Unternehmensgründung

Bei der Gründung eines Unternehmens spielt auch die Rechtsform eine wichtige Rolle. Je nach Anzahl der Gründer und dem vorhandenen Startkapital können diese sehr unterschiedlich aussehen.

Für eine Ein-Personen-Gründung bietet sich das Einzelunternehmen, die Ein-Personen-AG oder die Ein-Personen-GmbH an. Bei einem Einzelunternehmen reicht an Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt aus. Es besteht keine Verpflichtungen auf ein nötiges Startkapital und der Gründer kann alle Entscheidungen allein treffen. Hier haftet der Unternehmer jedoch auch mit seinem Privatvermögen, bei einer Insolvenz des Unternehmens.

Bei der Ein-Personen-AG ist der Gründungaufwand wesentlich höher. Hier benötigt man eine, von einem Notar beglaubigte, Satzung und ein Grundkapital von 50.000€. Die Ein-Personen-GmbH muss, wie die Ein-Personen-AG auch notariell beglaubigt und ins Handelsregister eingetragen werden. Hier wird der Gründer dann als Geschäftsführer bei sich selbst angestellt sein. Für die Gründung benötigen der Existenzgründer ein Startkapital von 25.000 €. Als Vorteil der Ein-Personen-GmbH lässt sich herausstellen, dass der Unternehmer hier nur mit den Geschäftsvermögen haftet.

Des Weiteren gibt es Personengesellschaften. Hier sind die Gründer nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens. Sie müssen kein Mindestkapital aufbringen, sind aber auch mit ihren Privatvermögen haftbar zu machen. Beispiele dafür sind die GbR, KG, OHG, PartGG und die GmbH & Co. KG.

Die Weitverbreitteste Personengesellschaft ist die GbR. Hier müssen sich die beiden Partner nur beim Gewerbeamt Aamelden. Es erfolg kein Eintrag ins Handelsregister und auch ein Gesellschaftervertrag ist nicht notwendig, jedoch empfehlenswert.

Eine Variante der GbR ist die OHG. Diese ist nur für Personen gedacht, die im Kaufmännischen Bereich tätig sind. Hier muss ein Eintrag ins Handelsregister folgen. Auch bei der KG ist ein Eintrag in das Handelsregister Pflicht. Hier kann der Unternehmer, je nach Vertrag, allein die Entscheidungen im Unternehmen fällen und andere Gesellschafter nur finanziell am Unternehmen beteiligen. Auch hier haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen.

Um die Privathaftung einzuschränken, gibt es die Möglichkeit einer GmbH & Co. KG. Sie entspricht einer KG, nur dass hier die Haftung der Geschäftsführung auf das Firmenkapital beschränkt ist. Dafür braucht man für die Gründung einer GmbH & Co. KG ein Stammkapital von 25.000€.

Die Rechtsform der PartGG können nur Angehörige freier Berufe wählen. Hier ist ein Vertrag zwischen den Partner Pflicht, so wie der Eintrag ins Partnerschaftsregister. Besonders an der PartGG ist die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung, die sonst keine andere Personengesellschaft bietet.

Bei der Dritten Gründungsform handelt es sich um Kapitalgesellschaften. Hier haften die Gründer und Aktionäre nur mit ihren Einlagen und dem Firmenvermögen. Sie sind vor allem für die Kapitalbeschaffung geeignet, da sich die Gesellschafter und Aktionäre, ohne der Geschäftsführung hinein reden zu können, an dem Unternehmen beteiligen. Zu den Kapitalgesellschaften gehören GmbH, AG und Ltd. Bei der GmbH und der AG wird ein Startkapital von 25.000€ bzw. 50.000€ vorausgesetzt.

Die GmbH muss in das Handelsregister eingetragen werden und besteht mindesten aus drei Gesellschaftern, die einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag unterzeichnen müssen.

Auch eine AG kann nicht allein gegründet werden. Hier braucht der Existenzgründer mindestens drei weiter Personen, die den Aufsichtsrat stellen. Bei einer AG können sich weitere Unternehmer durch den Kauf von Aktien am Unternehmen beteiligt werden, wodurch das Unternehmen einfach an Kapital heran gelangt.

Am günstigsten ist die Gründung einer Ltd. Bei der Ltd. reicht 1€, jedoch ist dies eine britische Gesellschaft und die gesamten Verträge müssen auf englisch herausgearbeitet werden und der Sitz befindet sich auch in Großbritannien, so das auch hier die Steuern gezahlt werden müssen. Bei einer Ltd. kommen vor allem Kosten für die Verwaltung auf das Unternehmen zu, da dies alles über das britische Recht geregelt ist.

Je nach Startkapital und Anzahl der Gründer eignet sich eine andere Rechtsform, diese sollte jedoch vorher gut überlegt sein, da jede Form ihre Vor und Nachteile besitzt.

 

 

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